Europäischer Endometriose Kongress,
Siena, Italien, 29. November – 1. Dezember 2012.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.endometriosis-league.eu
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgt im Anschluss an eine stationäre Behandlung im Akutkrankenhaus. Sie wird in der Regel durch den Sozialdienst des Krankenhauses eingeleitet und organisiert und innerhalb von 14 Tagen nach der Krankenhausbehandlung angetreten. Sie wird in speziell zugelassenen AHB-Kliniken durchgeführt. Für gynäkologische Erkrankungen sind dies:
06905 Bad Schmiedeberg
08645 Bad Elster
23909 Ratzeburg
32105 Bad Salzuflen
36129 Gersfeld
65307 Bad Schwalbach
88339 Bad Waldsee
Es gelten speziell definierte Indikationen und Voraussetzungen. Wenn diese gegeben sind, bedarf es keiner vorherigen Kostenzusage durch den Kostenträger. Für 'Gynäkologische Krankheiten und Zustand nach Operation' lauten Indikation und Voraussetzung:
"Zustand nach erweiterten vaginalen oder abdominalen Operationen"
"bei kompliziertem Verlauf (z.B. Peritonitis, intraabdominale Infiltrate, Abszesse und/oder Harninkontinenz)"
Weitere Möglichkeiten, die eine AHB erforderlich machen könnten, wären z. B.
multiple peritoneale Aussaat von Endometrioseherden
ausgeprägter Adhaesionssitus mit aufwendiger Adhaesiolyse
Wundheilungsstörungen
Eingriffe am Darm
erhöhter intraoperativer Blutverlust
Zweiteingriffe zur Wundrevision o. ä.
postoperative Blasenentleerungsstörung
Lagerungsschäden
postoperative neurogene Probleme
erheblicher Erschöpfungszustand nach mehreren Operationen in kurzer Folge
entzündliche Komplikationen
und andere intra- und postoperative Komplikationen
Bei Zweifel, ob eine Indikation gegeben ist, kann der Krankenhausarzt die Indikation telefonisch mit dem Reha-Arzt klären (der Sozialdienst verfügt über die Telefonnummern).
Der Sozialdienst des Akuthauses schickt den AHB-Antrag an die AHB-Klinik und vereinbart mit dieser den Aufnahmetermin. Der ärztliche Befundbericht wird mit 25,20 € vergütet.
Weitere Angaben finden Sie unter: