Europäischer Endometriose Kongress,
Siena, Italien, 29. November – 1. Dezember 2012.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.endometriosis-league.eu
Hallo Salli,
es ist schon mal gut, dass dir 40 % Schwerbehinderung zugesprochen wurden. Beachte aber, dass Du gegen den Bescheid den Du erhalten hast, nur binnen eines Monats Widerspruch einlegen kannst. Besprich dich noch mal mit Deinen behandelnden Ärzten, ob Sie bei Dir auch einen Grad der Behinderung von 40 % sehen oder sogar mehr. Sollte Dir jemand sagen, dass er da mehr sieht, würde ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen mit der Begründung, dass Dir aufgrund der Erkrankung(en) ein höherer Grad der Behinderung zusteht. Dein behandelnder Arzt, der dir mehr zugesagt hat, soll Dir einen entsprechenden Bericht übersenden woraus sich dies ergibt. Außerdem solltest du die Akten anfordern, dann kannst Du sehen bei welcher Erkrankung Dir welcher Grad der Behinderung zugesprochen wurde. Warum versuchen auf 50 % zu kommen?! Ganz einfach! Ab 50 % in Bezug auf das Arbeitsverhältnis: Zusatzurlaub, Sonderkündigungsschutz etc.
Sollte der obige Fall nicht eintreten, dann kannst du einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Dies ist gut im Hinblick auf die Beschäftigung, da Du dann einer Schwerbehinderten mit einen Grad der Behinderung von mindestens 50 in Bezug auf ein Beschäftigungsverhältnis gleichgestellt werden kannst. Dies kann einige Vorteile mit sich bringen, wie oben beschrieben. Du unterliegst im Übrigen auch schon zunächst dem Sonderkündigungsschutz, wenn Du den Antrag auf Gleichstellung bereits mindestens drei Wochen vor einer erhaltenen Kündigung eingereicht hast und mindestens so lange bis hierüber entschieden worden ist.
Das war jetzt mal so die grobe Zusammenfassung. Bei Fragen, kannst Du dich gern noch mal an mich wenden. :-)
Lieben Gruß
Struwelinchen
Danke schön für deine ausführliche Antwort.
lg
Sabine
Schau mal hier:
http://vsbinfo.de/gesetz/verfahren.pdf
Meistens lohnt sich ein Widerspruch.
LG Daniela
Hallo zusammen,
mir sind heute vom Amt 40% zugesprochen wurden. Und nun?
Ich hab mal was von Gleichstellung gehört. aber was genau ist das? Und was muß ich beachten?
lg
Sabine